AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2019

Leistungen

Das Fitness Zentrum Wetzikon überlässt dem Mitglied für die Dauer des Abonnements die Einrichtungen zur Benützung während der Öffnungszeiten und gemäss gültiger Hausordnung. Die Berechtigung für einzelne Einrichtungen und Angebote besteht aufgrund des gekauften Abo-Typs.
 

Risiko und Haftung

Die Haftung des Fitness Zentrum Wetzikon für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. - Das Fitness Zentrum Wetzikon übernimmt keine Haftung bei Diebstählen in den Garderoben sowie den übrigen Räumlichkeiten.

Einhaltung der Hausordnung

Den Vorschriften der Hausordnung ist in jedem Fall nachzukommen. Wiederholtes Fehlverhalten hat die sofortige Kündigung dieser Vereinbarung und den Ausschluss aus dem Fitnessclub zur Folge.

Nichtbenützung und Betriebsunterbrüche

Die Nichtbenützung der Einrichtungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des vereinbarten Abonnement-Preises. Im Falle von kürzeren Betriebsschliessungen von höchstens 2 Wochen pro Mal und Jahr, z.B. infolge Reinigung, Reparaturen oder Umbauten, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückvergütungen. Bei längeren Betriebsschliessungen wird die Vereinbarungsdauer um die Dauer der Schliessung verlängert. Die Group Fitness und Aquagym Programme können saisonal angepasst werden.

Zahlungsfristen

Das Abonnement ist bei Beginn-Datum fällig. Teilzahlungen sind nur in Absprache mit der Club-Leitung möglich.
 

Vorzeitige Kündigung und Rückzahlung von Beiträgen

Bei wichtigen Gründen - Wegzug, beruflicher und/oder familiärer Wechsel, Krankheit, Unfall - kann das Abonnement gekündigt werden. In solchen Fällen wird der bezahlte Preis pro rata temporis zurückbezahlt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-. In allen Fällen von Rückzahlungen entscheidet die Club-Leitung.
 

Besuchsstopps

Krankheit (bei Arbeitsunfähigkeit, ab 1 Woche mit ärztlichem Zeugnis); Unfall (bei Arbeitsunfähigkeit, ab Unfalltag mit ärztlichem Zeugnis); Schwangerschaft (mit Arztzeugnis); Militärdienst (Einsatzbefehl); beruflich bedingte Abwesenheit von länger als 4 Wochen im Jahr bis max. 3 Monate Abwesenheit; ab 60 Jahre: 50% aller Abwesenheiten von länger als 2 Wochen pro Mal ab mind. 2 bis max. 6 Monate Abwesenheit pro Jahr.
 

Übertragbarkeit des Abonnenments

Das Abonnement ist ohne Angabe von Gründen auf eine andere Person übertragbar. Für den Neuabonnenten gelten die aktuellen Vertragsbestimmungen. Bei Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen, welche vom Erstabonnenten schon als Bestandteil des Abonnenmentspreises konsumiert wurden, gelten für den Neuabonnenten die aktuellen Tarife des Personal Trainings.

 

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